Unsere Argumente

Die Evanglisch-reformierte Kirche in Thun ist in fünf Kirchgemeinden und der Gesamtkirchgemeinde organisiert. Alle sind als öffentlich-rechtliche Körperschaft den gleichen rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichtet und haben eigene Verwaltungen zu führen, wie sie der Kanton von Gemeinden verlangt. Die Kirchgemeinden Thun-Stadt, Strättligen, Lerchenfeld, Goldiwil-Schwendibach und Paroisse française de Thoune gestalten das kirchliche Leben in dem ihr vom Grossen Rat des Kantons Bern zugewiesenen Gebiet für sich. Die Gesamtkirchgemeinde dagegen, führt die Personaladministration und verwaltet die Finanzen und Liegenschaften zentral als verbindende Aufgabe der Kirchgemeinden.

 

In der Entstehungszeit der Gesamtkirchgemeinde in den 60 er Jahren des letzten Jahrhunderts sah man Gemeindeverbände als sinnvolle Trägerschaften für verschiedenste regionale Verbundaufgaben an, so gab es z.B. die Spitalverbände oder die regionalen Verbände für Pflegeheime. Die Gesamtkirchgemeinde ist eine Art Gemeindeverband. Heute gibt es diese Verbände praktisch nicht mehr, sie haben sich als schwerfällig und kompliziert und den heutigen Erfordernissen nicht mehr entsprechend erwiesen.

 

Mit der Annahme der Motion hat das Parlament der Gesamtkirchgemeinde, der Grosse Kirchenrat, am 29.11.2021 den Kleinen Kirchenrat (Exekutive) beauftragt „..ein Fusionskonzept für eine Kirchgemeinde Thun mit Vorgehensvarianten und straffem Zeitplan zu erarbeiten …“.

Die Mitglieder des Vereins „Reformierte Thun“ haben sich zum Ziel gesetzt, den Aufbau einer neuen Organisation für die Evangelisch-reformierte Kirche Thun zu unterstützen. Im Vordergrund steht für sie, die Kirchgemeinden und die Gesamtkirchgemeinde unter einem Dach zu einer neuen Kirchgemeinde zu vereinigen.

 

Für eine Kirchgemeinde Thun sprechen verschiedene Entwicklungen in der Gesellschaft; ihnen kann sich unsere Kirche nicht entziehen:

 

Die Verbundenheit mit der Kirche schwindet in der Bevölkerung und die Bindung zu traditionellen kirchlichen Einrichtungen wird lockerer. 

 

Die Religiosität des Individuums nimmt zwar nicht ab, aber die kritische Haltung gegenüber der Institution wächst.

 

Die Zahl der Kirchenmitglieder schrumpft zunehmend. Dementsprechend nehmen die finanziellen Ressourcen ab. 

 

Menschen, die aus der Kirche ausgetreten sind, fragen zunehmend weiterhin kirchliche Dienstleistungen wie Taufen, Kirchliche Unterweisung, Hochzeiten und Trauerfeiern nach. Dem muss mit einer Gebührenordnung Rechnung getragen werden.

 

Es wird immer schwieriger, Kirchenmitglieder für Ämter in den Behörden zu gewinnen oder Stellen in der Verwaltung der Kirchgemeinden zu besetzen.

Der Zusammenschluss der Kirchgemeinden zu einer neuen einzigen Kirchgemeinde wird dem kirchlichen Leben neue Impulse geben:

 

Die eher schwerfällige Organisation der heutigen Gesamtkirchgemeinde mit den verschiedenen Zuständigkeiten zwischen Einzel – Gesamtkirchgemeinde wird wesentlich verschlankt und es sind weniger Behördenmitglieder erforderlich.

 

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können flexibler und ungebundener eingesetzt werden. Dadurch werden Mittel für das Kirchenleben freigespielt.

 

Es werden Doppelspurigkeiten unter den Kirchgemeinden ausgeräumt. Die Finanzen werden weiterhin zentral verwaltet.

 

Mit der Bildung einer neuen Kirchgemeinde wird die Nutzung der Gebäude und Liegenschaften nicht im Voraus für bestimmte Quartiere in den einzelnen Kirchgemeinden bestimmt. Darüber werden neu die Organe der einen Kirchgemeinde entscheiden.


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Reformierte Thun                           reformierte-thun@bluewin.ch                       Dorfstrasse 56 G, 3624 Goldiwil